"Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit den Evakuierungsmaßnahmen in Afghanistan bis zum 03.11.2021 insgesamt 1.419 Personen (evakuierte Personen sowie weitere Personen im Rahmen der organisierten Ausreise) Unterkunft in Landeseinrichtungen gewährt.
Die evakuierten Personen haben bei ihrer Einreise in Deutschland ein Visa nach § 14 Abs. 2 AufenthG ggfs. in Verbindung mit § 22 Satz 2 AufenthG erhalten. Evakuierte Personen, die keine Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG erhalten haben, sind durch das BAMF informiert und darauf hingewiesen worden, dass es ihnen möglich ist, einen Asylantrag zu stellen. Gleichzeitig können sich diese Personen an ihre ehemaligen deutschen Arbeitgeber wenden, um eine Aufnahme auf die sog. Ortskräfteliste zu erreichen und somit auch eine Aufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG erlangen."
"Weitere Informationen können Sie hier im Bericht nachlesen."