„Auch NRW muss seinen Beitrag zur Unterstützung gefährdeter Afghaninnen leisten“, fordert Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Das im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen versprochene Landesaufnahmeprogramm für schutzbedürftige Personen muss zügig umgesetzt werden. Daneben sollte NRW gegenüber dem Bund auf zusätzlichen Aufnahmezusagen und auf der Schaffung sicherer Einreisewege beharren.“
Auch diejenigen Afghaninnen, die sich bereits in Nordrhein-Westfalen befinden, muss die Landesregierung in den Blick nehmen. Viele von ihnen leben hier nur mit einer Duldung. Da es keinen formalen Abschiebungsstopp nach Afghanistan gibt, sind die betroffenen Personen nicht effektiv vor der erzwungenen Rückkehr in das von den Taliban beherrschte Land geschützt. Die NRW-Regierungskoalition sollte einen vorläufigen Abschiebungsstopp auf NRW-Ebene erlassen und sich beim Bund dafür einsetzen, dass ein bundesweiter formeller Abschiebungsstopp beschlossen wird. „Eine Rückkehr nach Afghanistan ist für die meisten Menschen auf unabsehbare Zeit unmöglich“, so Naujoks. „Deshalb sollte Ministerin Paul per Erlass darauf hinwirken, geduldeten Afghaninnen vermehrt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erteilen, um ihnen eine Perspektive zu schaffen, hier ein Leben in Sicherheit aufzubauen.“
Nicht zuletzt sollte das Land NRW Vereinfachungen beim Familiennachzug zu in unserem Bundesland lebenden Afghaninnen schaffen. Vorgaben wie ein Verzicht auf Sprachnachweise oder die vermehrte Anerkennung besonderer Härten würden in vielen Fällen die Familienzusammenführung erleichtern.
Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es, man wolle seiner „globalen humanitären Verantwortung gerecht werden“. Diesen Worten müssen Taten folgen: NRW muss sich jetzt für die Aufnahme und den Schutz gefährdeter Afghaninnen einsetzen!
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Fabian Bonberg, Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen e.V.
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