"Aufenthaltsverfestigung für Geduldete darf keine Lotterie sein – Stellungnahme zum Chancen-Aufenthaltsrecht"
Am 31. Dezember 2022* ist das Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Die Situation der Geduldeten soll, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt, verbessert werden. Obwohl das Gesetz positive Signale sendet, sind die Hürden für ein Bleiberecht hoch. Die Chancen, die das Gesetz bietet, werden viele Personen in Duldung nur dann erreichen, wenn Kommunen und Soziale Arbeit dabei unterstützt werden, das Gesetz mit Maßnahmen zur erfolgreichen Implementierung und Realisierung umzusetzen. Was ermöglicht das Gesetz? Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht eröffnet Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhalten, eine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis [§§25a/b AufenthG]. Als Brücke wurde der neue §104c im Aufenthaltsgesetz eingeführt, eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“. Betroffene müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung stellen. Innerhalb von 18 Monaten nach der Antragstellung sollen die Voraussetzungen – weitgehende Sicherung des Lebensunterhaltes, die Klärung der Identität und der Erwerb von Sprachkenntnissen – für ein Bleiberecht erbracht werden. Gelingt dies nicht innerhalb dieser 18 Monate, fallen die Personen trotz aller Bemühungen unmittelbar und alternativlos in den prekären Status der Duldung zurück. Wir begrüßen es, dass zumindest ein Teil der Personen in Duldung künftig bessere Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland haben wird. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung weder ihre Identität nachweisen noch ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten. Ein Ende der Unsicherheit und schwierigen Lebenssituation dieser gesellschaftlichen Gruppe ist jedoch nicht in Sicht. [....]