Wir sind das...
Café Zuflucht - Rechtsberatung, Teilhabe und Menschenrechtsarbeit mit Geflüchteten
Das Café Zuflucht besteht seit bald 35 Jahren in Trägerschaft vonRefugio e.V. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die kostenfreie, unabhängige Rechtsberatung zum Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht durch ein qualifiziertes, mehrsprachiges Beratungsteam.
Schwerpunkte der Arbeit des Café Zuflucht sind:
• Asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung für geflüchtete Erwachsene und Familien
• Asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete
• Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion geflüchtete Menschen
• Stärkung gesellschaftlicher Solidarität und Demokratiebildung
Trends auf einen Blick
117,3 MILLIONEN WELTWEIT ZWANGSVERTRIEBEN1
Ende Juni infolge von Verfolgung, Konflikt, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Ereignissen, die die öffentliche Ordnung ernsthaft stören.
Aktuelles
LSG Sachsen stoppt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren
Das Sächsische Landessozialgericht hat mit seinem Beschluss (Az.: L 7 AY 9/25 B ER) bestätigt, dass Sozialleistungen für Asylsuchende im Dublin-Verfahren nicht pauschal auf das physische Existenzminimum reduziert werden dürfen
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40 Jahre politisches Engagement: So funktioniert Lobbyarbeit Der Flüchtlingsrat NRW e.V. verändert gemeinsam mit Euch die Politik
Lobbyarbeit bezeichnet die gezielte Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Organisationen, Verbände oder Initiativen bringen dabei ihre Perspektiven, Erfahrungen und Forderungen in politische…
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Schreiben des Flüchtlingsrats NRW an Ministerin Schäffer zur IntMK: Schutz und Teilhabe geflüchteter Menschen gewährleisten
Anlässlich der bevorstehenden Integrationsministerkonferenz (IntMK) am 22. und 23.04.2026 hat sich der Flüchtlingsrat NRW mit Schreiben vom 13.04.2026 an NRW-Ministerin Verena Schäffer (Grüne) als diesjährige Vorsitzende der IntMK gewendet.
Vor dem Hintergrund der beschlossenen Reform des…
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Neue Praxishinweise: Zeitlicher Geltungsbereich der CEAS-Rechtsakte
Am 12. Juni 2026 tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft. Mit diesem einheitlichen Starttermin werden eine Reihe neuer Verordnungen und Richtlinien wirksam – von der Asylverfahrensverordnung und der Qualifikationsverordnung bis hin zur AMMR als Nachfolgerin der Dublin-III-Verordnung.
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