Öffentlicher Appell
zum Erhalt der unabhängigen Asylverfahrensberatung und zur Weiterfinanzierung von Integrations- und Sprachkursen durch den Bund - aktualisiert
Aachen, 08.05.2026
Unterzeichnende Organisationen aus Stadt und StädteRegion Aachen fordern Bundes- und Landtagsabgeordnete dazu auf, sich für die Sicherung dieser beiden notwendigen Leistungen im Bundeshaushalt 2027 einzusetzen:
Unabhängige Asylverfahrensberatung (§ 12a AsylG): Der Bund ist gesetzlich zur Förderung einer behördenunabhängigen, unentgeltlichen und individuellen Beratung verpflichtet. Die Streichung der Bundesmittel – nach bereits erfolgtem Rückzug des Landes NRW – gefährdet dieses Angebot vollständig. Die Beratung ist nachweislich effizient und schützt vulnerable Personengruppen; zudem verlangen ab Juni 2026 geltende EU-Verordnungen auch eine unabhängige Rechtsberatung durch NGOs.
Sprach- und Integrationskurse (§ 44 Abs. 4 AufenthG): Die pauschale Aussetzung freiwilliger Kurszulassungen durch das BMI/BAMF widerspricht dem gesetzgeberischen Willen, verstößt gegen den europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz für EU-Bürgerinnen und Bürger und verletzt möglicherweise die EU-Aufnahmerichtlinie. Ca. 130.000 lernwillige Personen bleiben ohne Sprachkurszugang; rund 20.000 Lehrkräfte sind in ihrer Beschäftigung bedroht.
Trends auf einen Blick
117,3 MILLIONEN WELTWEIT ZWANGSVERTRIEBEN1
Ende Juni infolge von Verfolgung, Konflikt, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder Ereignissen, die die öffentliche Ordnung ernsthaft stören.
Aktuelles
Amnesty Report 2025/26: Zur Lage der Menschenrechte weltweit und Deutschland
Wir erleben eine tiefgreifende globale Menschenrechtskrise. Maßgeblich verantwortlich dafür sind Regierungen weltweit, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in dem aktuellen Amnesty Report 2025/26 für das Jahr 2025.
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Asyl in Deutschland Rechtsprechung zeigt: Ghana, Senegal und Georgien sind keine »sicheren Herkunftsstaaten«
Mit dem Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung, das am 1. Februar 2026 in Kraft trat, bestätigte die Bundesregierung die Liste der Staaten, die angeblich sicher sein sollen – darunter auch Ghana, Senegal und Georgien. Dabei gibt es Rechtsprechung, die dem widerspricht.
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Erkundungsreisen nach Syrien:
Aktuelle Regelung völker- und europarechtswidrig
Jegliche Reisen in den Verfolgerstaat können aktuell zum Verlust des Schutzstatus führen. So sieht es eine gesetzliche Vermutung vor. Das ist europarechtswidrig, wenn die Person Asyl oder Flüchtlingsschutz bekommen hat. Das Gesetz muss geändert werden, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben. Erkundungsreisen sollten generell erlaubt werden.
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LSG Sachsen stoppt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren
Das Sächsische Landessozialgericht hat mit seinem Beschluss (Az.: L 7 AY 9/25 B ER) bestätigt, dass Sozialleistungen für Asylsuchende im Dublin-Verfahren nicht pauschal auf das physische Existenzminimum reduziert werden dürfen
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40 Jahre politisches Engagement: So funktioniert Lobbyarbeit Der Flüchtlingsrat NRW e.V. verändert gemeinsam mit Euch die Politik
Lobbyarbeit bezeichnet die gezielte Interessenvertretung gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Organisationen, Verbände oder Initiativen bringen dabei ihre Perspektiven, Erfahrungen und Forderungen in politische…
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