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Café Zuflucht - Rechtsberatung, Teilhabe und Menschenrechtsarbeit mit Geflüchteten

Das Café Zuflucht besteht seit bald 35 Jahren in Trägerschaft vonRefugio e.V. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die kostenfreie, unabhängige Rechtsberatung zum Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht durch ein qualifiziertes, mehrsprachiges Beratungsteam.

Schwerpunkte der Arbeit des Café Zuflucht sind:

•       Asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung für geflüchtete Erwachsene und Familien

•       Asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete

•       Förderung von gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion geflüchtete Menschen

•       Stärkung gesellschaftlicher Solidarität und Demokratiebildung


Mehr zu unserer Arbeit



Wichtige Rechtsänderung

GEAS-Reform: Neues Asylrecht ab 12. Juni 2026

Ab dem 12. Juni 2026 finden die Rechtsakte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) unmittelbar Anwendung. Gleichzeitig treten das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz in Kraft, die das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht entsprechend anpassen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Übergangsregelungen für laufende Verfahren.

Verfahrensrecht
Die Asylverfahrensverordnung (EU) 2024/1348 gilt nur für Anträge, die ab dem 12.06.2026 eingereicht werden. Für Altanträge bleibt die RL 2013/32/EU bzw. das AsylG a.F. anwendbar.
Materielles Recht
Die Qualifikationsverordnung (EU) 2024/1347 gilt – mangels Übergangsregelung – ab dem 12.06.2026 für alle laufenden Verfahren, unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung.
Dublin / AMM-VO
Die meisten Regelungen der AMM-Verordnung (Aufnahme- und Überstellungsverfahren) gelten ab 12.06.2026 für alle dann laufenden Dublin-Verfahren, sofern keine spezifische Übergangsregelung greift.
Nationale Umsetzung
Das GEAS-Anpassungsgesetz (BGBl. v. 28.04.2026) ändert u.a. AsylG, AufenthG und AZR-G. Sekundärmigrationszentren (§ 44 AsylG n.F.) und erweiterte Flughafenverfahren gelten ab 12.06.2026.


Aktuelles


Köln: Debatte um Bleiberechtsprogramm und Ausländerbehörde

Die aktuelle Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers und die politische Debatte werfen der Stadt Köln vor, durch den Verzicht auf Passersatzpapiere der ZAB Coesfeld rechtswidrig Abschiebungen verhindert und ausreisepflichtige Personen vor Konsequenzen geschützt zu haben. In einer Stellungnahme…
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Rechtliche Bewertung: Leistungsausschluss nach neuem GEAS und EuGH-Rechtsprechung

Trots der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) setzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2026 klare Grenzen für Kürzungen und Entzüge von Asylbewerberleistungen in Dublin-Verfahren. In dieser juristischen Handreichung aus dem Juni 2026 analysiert MdB Clara…
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Behördliche Verpflichtungen aus dem GEAS und nationalem Recht

Mit der GEAS-Reform stehen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor zahlreichen neuen Pflichten gegenüber Schutzsuchenden. Um in der unübersichtlichen Rechtslage den Überblick zu behalten, hat Equal Rights Beyond Borders eine praxisnahe Checkliste veröffentlicht. Die Übersicht aus dem…
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GEAS: Unabhängiger Monitoring-Mechanismus nimmt Arbeit auf

Im Nachgang zur umfassenden GEAS-Reform ist in Deutschland der unabhängige Monitoring-Mechanismus für Screening- und Asylgrenzverfahren an den Start gegangen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter übernehmen dabei die Überwachung der Grund- und…
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Arbeitshilfe: Übernahme der Passbeschaffungskosten im SGB II, XII und AsylbLG

Anbei finden Sie eine Arbeitshilfe der GGUA, in der die Ansprüche und Rechtsgrundlagen für die Leistungssysteme SGB II, SGB XII und AsylbLG (Grundleistungen, Analogleistungen, § 1a AsylbLG) dargestellt werden: Anders als Deutsche und Unionsbürger*innen, für die ein Personalausweis ausreicht, sind…
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